Corona & Jugendarbeit
Aktuelle Infos und Regelungen zur Jugendarbeit
(letzte Aktualisierung am 01.09.2021)
Nachfolgend für jedes unserer fünf Bundesländer die Links zu den aktuellen Corona-Regelungen für die Kinder-, Pfadfinder- und Jugendarbeit. Die Regelungen ändern sich regelmäßig. Achtet bei eurer Veranstaltungsplanung stets darauf, dass eure Schutzkonzepte und Hinweise stets aktuell gehalten sind. Das gilt für Einschränkungen und Lockerungen gleichermaßen.
Teilnehmende an Veranstaltungen der Adventjugend Nord müssen eine der drei G erfüllen:
- Getestet (max. 24 h alt, ausgestellt durch Corona-Testzentren, Selbsttests nicht zulässig)
- Geimpft (vollständiger Impfschutz, min. 14 Tage alte letzte Impfung)
- Genesen (positiver PCR-Test min. 28 Tage, max. 6 Monate alt)

BREMEN
Aktuelle Corona-Regelungen für die Kinder- und Jugendarbeit in Bremen:
https://bremerjugendring.de/was-ist-in-sachen-jugendverbandsarbeit-moeglich/
https://www.bremen.de/corona
HAMBURG
Aktuelle Corona-Regelungen für die Kinds- und Jugendarbeit in Hamburg:
https://www.hamburg.de/verordnung/
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Aktuelle Corona-Regelungen für die Kinder- und Jugendarbeit im Land Mecklenburg-Vorpommern:
https://www.mv-corona.de/dokumente
Die Verordnung als PDF zum Download:
Verordnung über die Durchführung von Jugendangeboten
NIEDERSACHSEN
Aktuelle Corona-Regelungen für die Kinder- und Jugendarbeit im Land Niedersachsen:
https://www.ljr.de/corona/rechtliches.html
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Aktuelle Corona-Regelungen für das Land Schleswig-Holstein:
https://www.ljrsh.de/corona/regelungen-fuer-die-jugendarbeit/
Ausführliche Infos siehe HIER!